Wah­len 2020 in Pa­der­born

Vermutlich haben Sie schon die Wahlplakate gesehen, die seit einiger Zeit in Paderborn an vielen Stellen zu sehen sind oder vielleicht haben Sie auch bereits eine Wahlbenachrichtung erhalten. Am 13. September 2020 finden im Bundesland Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen sowie in Paderborn au?erdem die Wahl des Integrationsrates statt. Wahlberechtigt sind bei den Kommunalwahlen auch Bürger*innen anderer EU-L?nder, der Integrationsrat wird von ausl?ndischen oder eingebürgerten Bürger*innen der Stadt Paderborn gew?hlt.

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen 2020 in Paderborn

Im Rahmen der Kommunalwahlen werden die Mitglieder des Stadtrats und des Kreistags sowie der/die Bürgermeister/in und Landrat/-r?tin gew?hlt.

Wer ist wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderes Mitgliedstaates der Europ?ischen Union besitzen 
  • mind. 16 Jahre alt sind
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Paderborn bzw. im Kreis Paderborn Ihre Hauptwohnung haben

Wie kann ich w?hlen?

Sie haben folgende M?glichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:

  • Pers?nlich am Wahltag: Sie k?nnen am 13. September 2020 von 8.00 bis 18.00 Uhr pers?nlich im Wahllokal w?hlen. Die Adresse des Wahllokals finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Briefwahl: Sie k?nnen online Briefwahlunterlagen anfordern und per Briefwahl w?hlen.
  • Pers?nlich im Briefwahlamt: Sie k?nnen ab dem 17. August auch schon direkt im Briefwahlamt w?hlen (Adresse: Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn, Sitzungszimmer 0.10)

Bitte nehmen Sie zur pers?nlichen Stimmabgabe Ihren Ausweis und die Wahlbenachrichtigung mit.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Paderborn finden Sie auf der Webseite der Stadt Paderborn.

Wahl des Integrationsrats 2020

Wahl des Integrationsrats 2020

Der Integrationsrat ist die politische Vertretung von Migrantinnen und Migranten. Er ber?t die Politik in Ausschüssen und Sitzungen und diskutiert Fragen der Chancengerechtigkeit und der gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Paderborn.

Der Integrationsrat der Stadt Paderborn besteht aus 22 Mitgliedern, von denen 15 Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates von den Wahlberechtigten direkt gew?hlt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, mit der sie entweder eine Einzelbewerberin/einen Einzelbewerber oder eine Gruppe (Listenvorschl?ge) w?hlen kann. Die übrigen 7 Mitglieder des Integrationsrates werden aus der Mitte des Rates der Stadt Paderborn gew?hlt.

Wer ist wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • eine ausl?ndische Staatsangeh?rigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangeh?rigkeit durch Einbürgerung erhalten haben
  • mind. 16 Jahre alt sind
  • sich mindestens seit einem Jahr im Bundesgebiet rechtm??ig aufhalten
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Paderborn ihre Hauptwohnung haben.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie ca. 4 Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post.   

Wie kann ich w?hlen?

Sie haben folgende M?glichkeiten, Ihre Stimme abzugeben:

  • Pers?nlich am Wahltag: Sie k?nnen am 13. September 2020 von 8.00 bis 18.00 Uhr pers?nlich im Wahllokal w?hlen. Die Adresse des Wahllokals finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
  • Briefwahl: Sie k?nnen online Briefwahlunterlagen anfordern und per Briefwahl w?hlen.
  • Pers?nlich im Briefwahlamt: Sie k?nnen ab dem 17. August auch schon direkt im Briefwahlamt w?hlen (Adresse: Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn, Sitzungszimmer 0.10)

Bitte nehmen Sie zur pers?nlichen Stimmabgabe Ihren Ausweis und die Wahlbenachrichtigung mit.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Wahl des Integrationsrats in Paderborn finden Sie hier.