Wahlen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu zentralen Gremienwahlen der Universit?t Paderborn, aktuelle Wahlbekanntmachungen, Vordrucke und Formulare für laufende Wahlen, die einschl?gigen rechtlichen Grundlagen (Ordnungen) sowie Informationen zum Online-Wahlsystem.
Informationen zu der DFG Fachkollegienwahl 2027 finden Sie hier.
Aktuelle Wahlen 2026
Im Rahmen der elektronischen Wahlen vom 17. bis 24. Juni 2026 w?hlt in diesem Jahr die Statusgruppe der Studierenden ihre Vertreter*innen für den Senat sowie für die Fakult?tsr?te der fünf Fakult?ten. Zeitgleich werden auch die Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa) sowie zu den direkt zu w?hlenden Organen der Fachschaften durchgeführt.
Wahlen (Amtsperiode 2026-2027)
- Wahlbekanntmachung Wahlen zum Senat und den Fakult?tsr?ten der Fakult?ten (DE)
- Wahlbekanntmachung Wahlen zum Senat und den Fakult?tsr?ten der Fakult?ten (ENG)
Die Wahlbekanntmachung zu den Wahlen zum StuPa und den direkt zu w?hlenden Fachschaftsorganen finden Sie hier.
- Wahlvorschlagsformular Wahlen zum Senat
- Wahlvorschlagsformular Wahlen zu den Fakult?tsr?ten der Fakult?ten
Wahlvorschlagsformulare zu den Wahlen zum StuPa und den direkt zu w?hlenden Fachschaftsorganen finden Sie hier.
- Ver?ffentlichung erfolgt ab 13. Mai 2026 -
Zeitlicher Ablauf
Wahlbekanntmachung & Ver?ffentlichung W?hlerverzeichnis
20. April 2026
Wahlvorschl?ge Einreichung
20. April - 7. Mai 2026, 12:00 Uhr
Wahlvorschl?ge Ver?ffentlichung
13. Mai 2026
Wahlzeitraum
17. Juni - 24. Juni 2026, 12:00 Uhr
Wahlergebnis Feststellung (?ffentlich)
24. Juni 2026, 13:00 - 14:00 Uhr
Wahlergebnis Ver?ffentlichung
25. - 27. Juni 2026 (unverzüglich, sp?testens am 3. Werktag nach Beendigung der Stimmabgabe)
FAQ zu den universit?ren Wahlen
Bei den Wahlen zum Senat und den Fakult?tsr?ten der fünf Fakult?ten w?hlen die Gruppen der:
- Hochschullehrer*innen
- Akademischen Mitarbeiter*innen
- Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
- Studierenden
Die Wahlen finden in der Gruppe der Studierenden j?hrlich und in den anderen drei Mitgliedergruppen alle zwei Jahre statt. Für die Wahl gelten die Wahlordnungen der Universit?t Paderborn in der Fassung vom 25. Mai 2022. Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Zusammensetzung des Senats finden Sie hier.
Wahlberechtigt sind das in § 9 Abs. 1 Hochschulgesetz (HG) genannte hauptberuflich t?tige Hochschulpersonal (mit Ausnahme des Pr?sidenten und der Vizepr?sidentin für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung), die eingeschriebenen Doktorand*innen und die eingeschriebenen Studierenden. Mitglieder der Hochschule, die zwecks einer T?tigkeit an einer au?eruniversit?ren Forschungseinrichtung von der Hochschule beurlaubt sind, k?nnen weiterhin an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Die Berechtigung hierfür erteilt das Pr?sidium im Einzelfall. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer am achtunddrei?igsten Werktag vor dem ersten Abstimmungstag stimmberechtigtes Mitglied der Universit?t Paderborn ist und in das Verzeichnis der Stimmberechtigten gem?? § 8 aufgenommen wurde.
Um eine Authentifizierung zur Berechtigung der Stimmabgabe nach § 16 Abs. 1 der Wahlordnung zu gew?hrleisten, muss die technische Voraussetzung gegeben sein, dass jede*r Wahlberechtigte über einen (ZIM)Uni-Account verfügt. Zur Durchführung der elektronischen Wahlen ist von jeder wahlberechtigten Person sicherzustellen, dass ein (ZIM)Uni-Account eingerichtet ist und E-Mails an die Adresse des (ZIM)Uni-Accounts gelesen werden. Sofern Ihnen Ihr (ZIM)Uni-Account nicht bekannt ist, wenden Sie sich bitte an zim@uni-paderborn.de.
Ben?tigt wird lediglich ein elektronisches Endger?t (PC, Notebook, Smartphone, Tablet) mit Internetzugang. Eine spezielle Software wird dabei nicht ben?tigt.
Sollten Sie keinen Zugang zum Internet oder kein elektronisches Endger?t haben, steht Ihnen im Wahlzeitraum (siehe Wahlbekanntmachung) in Raum B3.345 eine digitale Wahlurne für die Stimmabgabe zur Verfügung.
Das Wahlverzeichnis, welches personenbezogene Daten enth?lt, befindet sich auf den Servern der Universit?t Paderborn. Der technische Drittdienstleister POLYAS erh?lt W?hlerverzeichnisse nur in pseudonymisierter Form auf Grundlage eines Vertrags gem?? Art. 28 DS-GVO.
Wenn Sie im ZIM-Serviceportal auf den Zugang zum Wahlsystem geklickt haben, folgen Sie den weiteren Anweisungen. Sie gelangen dann in das Wahlportal unseres Dienstleisters Polyas. Dort finden Sie eine Anleitung zur elektronischen Stimmabgabe.
Nachdem Sie Ihre Stimmen abgegeben haben, drücken Sie den Button ?Stimmabgabe prüfen“. An jedem Ihrer Stimmzettel ist nun ein Hinweis zu finden, falls Ihre Auswahl von den Wahlregeln abweicht. Sie haben nun die M?glichkeit Ihre Auswahl zu korrigieren, die Stimmabgabe abzubrechen oder Ihre Stimme verbindlich abzugeben. Sobald die Stimmen verbindlich abgegeben sind, ist eine Korrektur nicht mehr m?glich.


