Kin­der­zu­schlag

Eltern mit geringem Einkommen k?nnen einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten - den Kinderzu?schlag.

Wer hat Anspruch?

Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag f¨¹r ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

  • f¨¹r diese Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung, zum Beispiel aus dem Ausland, bezogen wird,
  • die monatlichen Einnahmen der Familie die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
  • das zu ber¨¹cksichtigende Einkommen und Verm?gen nicht zu hoch ist und
  • der Bedarf der Familie durch die Zahlung des Kinderzuschlags gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf B¨¹rgergeld besteht.

Wei?te?­re In­?­for?­ma?ti?o?­nen zum Kin?­der?­zu?­schlag

H?he der Leistung:

Der h?chstm?gliche Kinderzuschlag betr?gt f¨¹r jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind ab dem 1. Januar 2024 monatlich 292 € monatlich. Einkommen (z.B. Unterhaltsleistungen oder Rente) und Verm?gen des Kindes wird auf den Kinderzuschlag in unterschiedlichem Umfang angerechnet und reduziert die H?he des Kinderzuschlags.

Mindesteinkommensgrenze:

Die Mindesteinkommensgrenze ist erreicht, wenn das monatliche Bruttoeinkommen (z.B. aus Erwerbst?tigkeit, Arbeitslosengeld oder Krankengeld) bei Elternpaaren 900€ und bei Alleinerziehenden 600€ betr?gt. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden dabei nicht ber¨¹cksichtigt.

Vermeidung von Hilfebed¨¹rftigkeit:

Der errechnete Kinderzuschlag muss zusammen mit anderem Einkommen und Verm?gen der Familie ausreichen, den Bedarf der gesamten Familie sicherzustellen, so dass kein Anspruch auf B¨¹rgergeld besteht. Der Bedarf einer Familie setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen, den Mehrbedarfen (nach SGB II) und den Wohnkosten.

 

Mit Hilfe des KiZ-Lotsen kann ermittelt werden, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Weitere Informationen finden Sie im ?Merkblatt Kinderzuschlag¡° der Familienkasse. 

Da die Regelungen zum Kinderzuschlag recht kompliziert sind, wenden Sie sich bei Fragen/Unsicherheiten an das Servicetelefon der Familienkasse (0800 4 5555 30, geb¨¹hrenfrei) oder an das FamilienServiceB¨¹ro der Universit?t Paderborn. 

Kon­takt

Agentur f¨¹r Arbeit Paderborn
Familienkasse Detmold
(zust?ndig auch f¨¹r Paderborn)
Braunenbrucher Weg 18
32758 Detmold
Tel.: 0800 4 5555 30
www.familienkasse.de